Das Bürgerliche Gesetzbuch beschreibt eine Vereinbarung, bei der eine Partei eine bestimmte Geldsumme einer anderen Partei für einen bestimmten Zweck vergibt, im allgemeinen als “Darlehen” (§§ 488 ff.). Zum Beispiel kann eine Person bei einer Bank ein Darlehen aufnehmen, um ein Auto zu kaufen oder ein Haus zu bauen. Der Darlehensnehmer ist dann verpflichtet, die Darlehenssumme meist in regelmäßigen Raten zurückzuzahlen, einschließlich Zinsen. Andererseits prüft die Bank unsere Kreditwürdigkeit und vergibt Verbraucherkredite als Finanzierungshilfe. Aber sind die beiden Bezeichnungen wirklich gleichbedeutend? COMPUTER BILD erklärt, welche Unterschiede zwischen Darlehen und Kredit wirklich existieren und was unter Hypotheken und Anleihen zu verstehen ist.
Schauen wir uns zunächst die beiden oft benutzten Begriffe Darlehen und Kredit an. Beide beschreiben sind finanzielle Vereinbarungen, bei der sich eine Person oder ein Unternehmen Geld von einer anderen Person oder eine Bank leiht. Dafür zahlen die Darlehens- oder Kreditnehmer einen vorab festgelegten Zinssatz zusätzlich zur Tilgung.
In Deutschland definiert das Bürgerliche Gesetzbuch in Paragraf 488 den Darlehensvertrag als Verpflichtung „dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen“. Ab Paragraf 491 BGB spricht der Gesetzgeber auch vom Kreditvertrag und benutzt die Begriffe Darlehen und Kredit synonym. Darlehensgeber und Kreditgeber sind somit ebenso gleichbedeutend wie die Bezeichnungen Darlehensnehmer und Kreditnehmer.
Rechtlich gesehen gibt es keinen Unterschied zwischen Darlehen und Kredit. Wo von einem Kredit gesprochen wird, ist also stets dasselbe gemeint wie mit einem Darlehen.
Je nach Kontext kann es feine Unterschiede zwischen den Begriffen Darlehen und Kredit geben.
Akteure im Bankensektor bezeichnen mit Darlehen meist längerfristige Verleihgeschäfte mit einer Dauer von mindestens fünf Jahren, zum Beispiel das Immobiliendarlehen oder das Unternehmensdarlehen.
Einen rechtlich bindenden Unterschied zwischen Darlehen und Kredit gibt es trotz dieser Konventionen nicht. Mit fast 265 Millionen Sucheinträgen bei Google ist der Begriff Kredit aber weitaus häufiger als das Darlehen mit 19,4 Millionen Ergebnissen. Dies spiegelt die geläufigere Verwendung des Begriffs Kredit in der öffentlichen Wahrnehmung wider.
Vor allem (angehenden) Immobilienbesitzern ist der Begriff Hypothek wahrscheinlich schon einmal untergekommen. Anders als oftmals angenommen, beschreibt eine Hypothek allerdings nicht den eigentlichen Immobilienkredit, sondern ein sogenanntes Grundpfandrecht, das ins Grundbuch einer Immobilie eingetragen wird. Kann ein Kreditnehmer einen einmal gewährten Hauskredit nicht mehr begleichen, kann die kreditgebende Bank das Haus und/oder das Grundstück, das mit der Hypothek belegt ist, zwangsversteigern und über den Erlös offene Forderungen ausgleichen. Der eigentliche Kredit für das Haus und/oder Grundstück wird also über die Hypothek abgesichert.
Die Besonderheit bei einer Hypothek ist, dass sie von speziellen Hypothekenbanken vereinbart und der zugehörige Kredit ausgezahlt wird und in Verbindung mit einer konkreten Verpflichtung steht, die sich mit jeder Rückzahlung reduziert. Ist der gesamte Kredit getilgt, wird die Hypothek aufgelöst. Auf Grund dieses eher starren Rahmens, sind Hypotheken heute äußerst selten geworden. Zur Absicherung einer Immobilie wird mittlerweile eine deutlich flexiblere Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Diese ist, anders als eine Hypothek, nicht von einer konkreten Forderung abhängig und bleibt über den gesamten Tilgungszeitraums des Kredits und darüber hinaus in gleicher Höhe bestehen. So können Immobilienbesitzer bei Bedarf die eingetragene Grundschuld immer wieder nutzen, um einen Kredit über eine Bank abzusichern.
Ob Immobiliendarlehen mit Grundschuld oder Konsumentenkredit, für die Bank ist der Verleih von Geld immer ein riskantes Geschäft. Daher müssen Sie gegenüber dem Kreditinstitut nicht nur ein Einkommen nachweisen, sondern auch Einblick in ihre Zahlungshistorie gewähren. In Deutschland übernimmt diese Überprüfung meistens ein externer Anbieter wie die Schufa. Jede Bank entscheidet frei über die Kreditvergabe, sodass sich die Kriterien von Bank zu Bank unterscheiden können. Es lohnt sich daher in jedem Fall, mehrere Anträge zu stellen, falls eine Bank Ihren Kreditantrag ablehnt.
- Einreichung des Kreditantrags: Geben Sie dazu zunächst die gewünschte Kreditsumme und die Laufzeit an, um eine Auswahl der Angebote, sortiert nach effektivem Jahreszins zu erhalten.
- Persönliche Daten angeben: Wenn Sie eines der Angebote wahrnehmen möchten, hinterlegen Sie anschließend Ihre persönlichen Daten, damit Verivox im Hintergrund automatisch einen Abgleich durchführen und nach weiteren passenden Angeboten suchen kann.
- Erstprüfung durch die Bank: Die Financial institution führt eine Erstprüfung durch und gibt Ihnen sofort eine Rückmeldung über den Standing Ihrer Anfrage. Hat die Financial institution den Kredit grundsätzlich bewilligt, müssen Sie anschließend den Kreditvertrag unterschreiben und sich per Video-Ident oder Submit-Ident verifizieren.
- Zusätzliche Dokumente einreichen: Die Financial institution fordert gegebenenfalls zusätzliche Dokumente wie einen Gehaltsnachweis an, den Sie digital oder per Submit vorlegen müssen, bevor die Financial institution den Antrag closing bearbeitet und die Darlehenssumme auszahlt.
- Informationsaustausch über den Verivox-Account: Ihr Account informiert Sie bis zur Auszahlung über den Standing Ihrer Kreditanfrage und gibt Ihnen die Möglichkeit, jederzeit Rückfragen zu stellen.
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