Täter nutzen neue Technik zum Missbrauch aus
Es warfare zu erwarten.
Kriminelle nutzen die neue Technik der eSim sofort zum Missbrauch im On-line Banking und bei Kreditkarten aus. Über die neuen eSIM können Täter noch schneller die Handys der Berechtigten übernehmen und so bei Banken, die noch mit SMS Authentifizierungen beim Gerätewechsel arbeiten (etwa DKB, Hanseatic u.a.), das Onlien Banking oder die Kreditkarte übernehmen.
Dies warfare leider vorherzusehen, haben Kriminelle in der Vergangenheit doch immer wieder gezeigt, dass sie technisch auf der absoluten Höhe sind.
Entsprechend zeigen sich jetzt bereits die ersten Schadensfälle unter Nutzung dieses Betrugsmusters, so Rechtsanwalt Sebastian Koch, Fachanwalt für Financial institution- und Kapitalmarktrecht.
grobe Fahrlässigkeit der Kunden ausgeschlossen
Bei diesem hochprofessionellen und technisch basierten Angriff ist eine grob fahrlässige Pflichtverletzung des Kunden letztlich ausgeschlossen, so dass die Financial institution dem Kunden keinen Schadensersatzanspruch entgegen halten kann.
Das entspricht auch den Wertungen des europäischen Gesetzgebers, der in Erwägungsgrund 72 der Zahlungsdiensterichtlinie ausführt:
„Während der Begriff der Fahrlässigkeit einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht beinhaltet, sollte unter grober Fahrlässigkeit mehr als lediglich Fahrlässigkeit verstanden werden, d. h. ein Verhalten, das ein erhebliches Ausmaß an Nachlässigkeit aufweist, beispielsweise die offene und leicht für Dritte einzusehende Aufbewahrung der Sicherheitsmerkmale, die zur Autorisierung eines Zahlungsvorgangs verwendet werden, zusammen mit dem Zahlungsinstrument. […]. “
Bei hochprofessionellen Angriffsmustern ist dies aber eben nicht gegeben.
Zudem Mitverschulden der Banken
Zum Mitverschulden hatten wir ebenfalls bereits hier ausführlich informiert.
Beratung sinnvoll
RA Sebastian Koch, Fachanwalt für Financial institution- und Kapitalmarktrecht hat daher gegenüber zahlreichen Banken und Sparkassen in vergleichbaren Fällen die Erstattung ganz oder teilweise erfolgreich durchgesetzt und auch Ansprüche gegenüber den Empfängern der Zahlungen geltend gemacht. Dabei werden neben der DKB auch Absprüche gegen LBB, Postbank, Barclays, Hanseatic, N26, Solaris, Comdirect und verschiedenste Sparkassen und Genossenschaftsbanken geltend gemacht.
Wenn auch Sie geschädigt sind, bieten wir eine Prüfung Ihrer Ansprüche durch einen qualifizierten Fachanwalt für Financial institution- und Kapitalmarktrecht an. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich.
Für rechtsschutzversicherte Mandanten holen wir kostenfrei die Deckungszusage ihrer Versicherung ein.
Rechtsanwalt Sebastian Koch
Fachanwalt für Financial institution- und Kapitalmarktrecht
www.saleo-recht.de/lp-bankrecht