Vor dem Amtsgericht musste sich kürzlich eine Tölzerin (54) verantworten. Sie wurde zu einer Geldstrafe von 5600 Euro verdonnert.
Dangerous Tölz/Wolfratshausen – Der Richter wusste keinen Rat. „Wenn man so besoffen durch die Gegend fährt, was sollen wir da jetzt machen“, wandte er sich fragend an die Angeklagte, die auf eine mildere Strafe hoffte. Die 54-Jährige aus Bad Tölz hatte am 13. Mai dieses Jahres mit ihrem Peugeot zunächst eine Parkbank zerstört (Schaden 500 Euro). Trotz erheblicher Schäden an ihrem Fahrzeug conflict sie danach weitergefahren und hatte wenig später einen parkenden Pkw touchiert (250 Euro Schaden).
54-jährige Tölzerin zerstört Parkbank, touchiert Fahrzeug und entfernt sich vom Unfallort
Eine Blutprobe, die der Frau an jenem Tag gegen 19 Uhr abgenommen worden conflict, ergab, dass sie rund 2,2 Promille Alkohol im Blut hatte. Deshalb conflict sie mittels Strafbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit, unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie vorsätzlicher Trunkenheit in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 5600 Euro (140 Tagessätze) verurteilt worden.
Dagegen legte die Tölzerin Einspruch ein, weshalb der Fall vor dem Amtsgericht in Wolfratshausen landete. Sie sei damals psychisch „in keiner guten Verfassung gewesen“, erklärte die Frau vor Gericht. Sie habe Ärger über Wochen in sich hineingefressen. „Das habe ich nicht aus dem Kopf gebracht“, erzählte sie weiter. Deshalb habe sie in einer Pension „mal eine Nacht allein sein“ wollen, in Holzkirchen.
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Dort habe sie was zu trinken gekauft. Getrunken habe sie die „acht bis zehn Bier“ dann jedoch im Auto. „Ich weiß nicht, was mich dann geritten hat, dass ich nach Tölz zurückgefahren bin“, so die Angeklagte. „Ich bin nur froh, dass keine Menschen zu Schaden gekommen sind.“
Amtsgericht: Frau mit einem Jahr Führerscheinsperre intestine bedient
Sie fahre mit dem Strafbefehl recht intestine, erklärte Richter Helmut Berger der Angeklagten, nachdem er sich ihre Geschichte angehört und ihre persönlichen Verhältnisse abgefragt hatte. Die Geldstrafe könne angesichts ihres Einkommens nicht reduziert werden. „Und man hätte auch eine Gefährdung des Straßenverkehrs annehmen können. Das wurde gar nicht berücksichtigt“, erläuterte der Richter. Somit sei die Dame auch mit einem Jahr Führerscheinsperre intestine bedient.
„Wenn ich könnte, würde ich das rückgängig machen. Aber das kann ich leider nicht. Dann muss ich das wohl so hinnehmen“, schnaufte die Angeklagte leicht enttäuscht, bedankte sich für die „ausführliche Erläuterung“ und nahm den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. (rst)
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