Auswandern Leben im Ausland: Wer wegzieht, muss sich um die Versicherung kümmern
Portugal, USA oder Österreich – viele Deutsche träumen vom Leben im Ausland. Doch wer den Schritt wagen will, muss bei der Rente und bei Versicherungen in Deutschland am neuen Wohnort mächtig aufpassen
Berufliche Chancen, eine Beziehung oder einfach der Blick auf den wilden Pazifik. Es gibt viele Gründe, Deutschland den Rücken zu kehren und auszuwandern. Allein im vergangenen Jahr entschieden sich laut dem Statistischen Bundesamt 1,2 Millionen Menschen dafür, aus der Bundesrepublik wegzuziehen. Besonders beliebt sind Portugal und die USA, die meisten Deutschen zieht es aber nach Österreich und in die Schweiz. Ob es nach Los Angeles oder Graz geht – Auswanderer sollten ihre Versicherungsangelegenheiten frühzeitig klären.
Krankenversicherung anpassen
„Egal wohin es geht, kümmern Sie sich unbedingt um eine Krankenversicherung“, betont Uta Koch, vom Raphaelswerk, das Auswanderer berät. Denn ohne festen Wohnsitz in Deutschland gibt es keinen Platz in der gesetzlichen Krankenkasse. Entscheidend ist dann, wo der neue Wohnsitz liegt: weiterhin in der EU, in einem Land mit einem Sozialversicherungsabkommen, oder in einem Drittstaat. Eine Länderübersicht gibt es bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland.
Auswanderer, die in ein EU-Land ziehen, beantragen bei Ihrer Krankenkasse ein sogenanntes S1 Formular. Damit haben Sie Anspruch auf eine Gesundheitsversorgung nach hiesigen Requirements. Dafür legen Auswanderer das Formular der dortigen Krankenversicherung vor. „Womöglich weicht der Leistungsumfang ohne Zuzahlungen aber von dem hierzulande ab“, erklärt Koch.
Beim Auswandern in Drittstaaten ohne Abkommen besteht dieser Anspruch nicht. In der Regel gibt es für Auswanderer dann zwei Möglichkeiten: eine internationale Krankenversicherung oder der Eintritt ins Gesundheitssystem vor Ort. „Sie müssen aber prüfen, ob ihnen der dortige Schutz reicht“, betont Koch. Schließlich ist dieser nicht überall auf deutschem Niveau. Wer sich zusätzlich absichern will, tut dies über die internationale Auslandsversicherung. Hier ist kein Wohnsitz in Deutschland gefordert und je nach gewähltem Tarif sind Vorsorge und Leistungen wie Impfungen abgedeckt. Zudem können Versicherte meist den Behandlungsort frei wählen. Praktisch für Auswanderer, die ab und zu zum alten Hausarzt in Deutschland wollen. Das kostet aber entsprechend: Der Basic Expat Infinity Tarif der BDAE kostet für nach Thailand ausgewanderte 30-Jährige beispielsweise 131 Euro im Monat.
Vor dem Umzug sollten Versicherte auch ihre anderen Verträge prüfen und eventuell kündigen. So erlischt etwa die Privathaftpflichtversicherung in der Regel mit einem Auslandswohnsitz oder wenn Versicherte länger als ein Jahr fort sind. „Auswanderer sollten daher im Zielland einen neuen Vertrag abschließen“, rät Koch.
Freiwillig weiter Rentenbeiträge zahlen?
Ein dauerhafter Umzug ins Ausland wirkt sich auch auf die Rente aus. Wieder ist das Zielland entscheidend: „Wer in der EU oder einem Land mit einem Sozialversicherungs-Abkommen arbeitet und dort in die Rentenkasse einzahlt, hat später Vorteile bei der Rente“, erklärt Gundula Sennewald, Expertin der Deutschen Rentenversicherung Bund. „Wenn Sie zwei Jahre in Schweden gearbeitet haben, wird diese Zeit bei der Prüfung eines Rentenanspruchs in beiden Ländern als Beitragszeitraum anerkannt“, versichert sie. Allerdings zahlen die beteiligten Länder den jeweils erarbeiteten Rentenanteil aus.
Für Drittländer außerhalb der EU und ohne Abkommen ist die Sache in der Regel kompliziert und die Zeit wird Sennewald zufolge nicht angerechnet. Mehr Informationen zu den einzelnen Ländern gibt es bei der Rentenversicherung. „Wer als Deutscher im Ausland lebt, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch freiwillige Beiträge in die Deutsche gesetzliche Rentenversicherung einzahlen“, sagt sie.
Vorsicht bei Riesterrente
Versicherte sollten sich vor dem Wohnsitzwechsel immer bei der Rentenversicherung über die Auswirkungen beraten lassen, betont Sennewald. Insbesondere gelte das für alle, die mit einer Riesterrente vorsorgen, oder sie bereits ausgezahlt bekommen. „Wer nicht aufpasst, muss die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen“, warnt die Expertin.
Zuerst die gute Nachricht: Ein Umzug innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wirkt sich nicht auf die gewährte Riester-Förderung aus. „Verlegen Sie Ihren Wohnsitz allerdings in einen Staat außerhalb der EU oder des EWR, müssen Sie die bis dahin gewährte Förderung zurückzahlen, wenn Sie ab Beginn der Auszahlungsphase nicht wieder in Deutschland wohnen“, so Sennewald. „Ansonsten wird es teuer, da die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die bis zum Wegzug erhaltene Förderung unverzüglich zurückfordert.“