Eine kleine Unachtsamkeit und schon ist es passiert: Es hat gekracht. Doch wie verhalten sich Autofahrer nach einem Unfall richtig? Was ist als Erstes zu tun?
Laut dem Statistischen Bundesamt ist die Anzahl der Unfälle auch 2022 im Vergleich zum Vorjahr wieder gestiegen. Auch hat es 2022 mehr Verkehrstote als im Vorjahr gegeben. Doch nach dem Unfall ist möglicherweise vor dem Unfall. Wenn es gekracht hat, ist es wichtig, im Anschluss richtig zu handeln. Und vor allem: Keine schwerwiegenden Fehler zu begehen, zum Beispiel beim Sichern der Unfallstelle. echo24.de fasst zusammen, wie sich Autofahrer nach einem Unfall richtig verhalten.
Richtiges Verhalten nach einem Unfall: Was Autofahrer als Erstes tun sollten
Wie der „ADAC“ berichtet, sollte direkt nach dem Unfall – wenn möglich – zuerst der Warnblinker aktiviert werden, um folgenden Autos vor einer Gefahrenstelle zu warnen und einen weiteren Unfall zu verhindern. Wenn es dunkel ist, sollte außerdem das Standlicht eingeschalten werden. Danach sollte der Gesundheitszustand aller Fahrgäste überprüft werden.
Wenn es Verletzte gibt, ist eine schnelle Reaktion und erste Hilfe wichtig. Der „ADAC“ schreibt ausdrücklich: „Die ersten Minuten nach einem Unfall sind entscheidend“ und „das einzig Falsche ist es, nichts zu tun“.
Wenn alle Fahrgäste stabil sind, sollten alle Passagiere Warnwesten anziehen, vorgeschrieben ist sie aber nur für den Fahrer – aber sicher ist sicher. Daraufhin sollten alle Insassen das Fahrzeug auf der Beifahrerseite verlassen und einen sicheren Warteplatz aufsuchen. Hierbei sollte weder die Fahrbahn überquert werden, noch sollte irgendwie sonst um das Auto gelaufen werden. Nachdem alle Insassen in Sicherheit gebracht wurden, muss nun das Warndreieck aufgestellt werden.
Richtiges Verhalten nach einem Unfall: Was können andere Verkehrsteilnehmer tun?
Für andere Autofahrer gilt: Tempo regulieren, mit reduzierter Geschwindigkeit am Unfallort vorbeifahren und Ausschau halten, ob jemand Hilfe benötigt. Dabei sollte kein weiterer Unfall riskiert werden und der Verkehr nicht behindert werden. Der „ADAC“ rät: Warnblinkanlage einschalten und das Fahrzeug in sicherem Abstand zur Unfallstelle auf dem Pannenstreifen oder äußersten Fahrbahnrand abstellen. Dann unbedingt eine Warnweste anziehen, auf der Beifahrerseite aussteigen und das Useful nicht vergessen, um den Notruf wählen zu können.
Am Unfallort sollte sich dann ein Überblick verschafft werden, nach Personen Ausschau halten, ansprechen, nach möglicherweise weiteren Verletzten fragen, erste Hilfe leisten und gegebenenfalls den Notruf wählen. Ganz wichtig ist es für andere Verkehrsteilnehmer bei Stau, eine Rettungsgasse zu bilden. echo24.de erklärt außerdem, wie sich Autofahrer richtig verhalten, wenn Blaulicht angefahren kommt oder Martinshorn ertönt.
Warndreieck nach einem Unfall richtig aufstellen: Darauf müssen Autofahrer achten
Beim Aufstellen des Warndreiecks ist es nicht nur wichtig, auf die eigene Sicherheit zu achten – sondern auch bestimmte Regeln zu berücksichtigen. Wie echo24.de berichtet, drohen Bußgelder für Fehler beim Aufstellen des Warndreiecks. Das Warndreieck ist in jedem Pkw und in jedem Quad Pflicht. Es soll nachfolgenden Verkehr davor schützen, in die Pannenfahrzeuge zu rasen. Laut Straßenverkehrsordnung muss das Warndreieck in „ausreichender Entfernung“ aufgestellt werden – und die ist genau definiert.
Je nach örtlichen Gegebenheiten muss das Warndreieck in verschiedenen Entfernungen zum Pkw aufgestellt werden. Innerorts reichen circa 50 Meter zum Unfall völlig aus. Sollte sich der Unfall jedoch auf einer Landstraße ereignet haben, sollte die Entfernung zwischen Wagen und Warndreieck mindestens 100 Meter betragen. Auf Autobahnen sollten mindestens 150 Meter zwischen Auto und Warndreieck sein.
Um das Warndreieck sicher aufzustellen, sollte es immer auf Brusthöhe getragen werden. Außerdem sollte auch hier am Straßenrand gelaufen werden.
Unfall im Ausland: Was tun? Das müssen Autofahrer beachten
Sollte im Urlaub oder auf Geschäftsreisen im Ausland ein Unfall passieren, so sollten wie in Deutschland Warnwesten, Verbandskasten und Warndreieck immer dabei sein. In einigen EU-Ländern muss nicht nur für den Fahrer eine Warnweste im Fahrzeug bereitliegen, sondern auch für alle Fahrgäste oder in Höhe der Sitzanzahl.
Die KfZ-Versicherungen geben für so einen Fall außerdem die sogenannte „grüne Karte“ aus. Darauf stehen alle relevanten Daten zu Fahrzeug und Versicherung. In EU-Mitgliedsstaaten und in der Schweiz, Serbien, Norwegen, Island, Montenegro und Liechtenstein ist die grüne Karte zwar nicht mehr verpflichtend, kann aber helfen.
Die Polizei sollte immer dann gerufen werden, wenn es Verletzte gibt, ein erhöhter Sachschaden vorliegt oder keinen Einigung mit den anderen Beteiligten des Unfalls möglich ist. Je nach Land sind die Kosten, die geltend gemacht werden können, unterschiedlich. Je nach Umständen kann es sinnvoll sein einen Anwalt einzuschalten.
Welche Versicherung bezahlt nach dem Unfall?
Je nachdem, wer den Unfall verursacht hat, sind unterschiedliche Versicherungen zuständig. Sollte die Schuld vollständig bei dem einen Fahrer liegen, so zahlt dessen Kfz-Versicherung und umgekehrt. Wenn die Schuldverteilung unklar ist, so prüfen meist die Versicherungen untereinander, welcher Beteiligte wie viel Schuld hat. Nach dieser Haftungsquote werden die Ansprüche reguliert.