Die Bundesregierung plant in Sachen Beitragsbemessungsgrenze 2024 eine Erhöhung. Einige bekommen deshalb weniger Geld im Monat.
Frankfurt – Bei vielen Beiträgen, die Arbeitnehmende an den Staat zahlen müssen, gilt der Grundsatz: Wer mehr verdient, muss mehr abgeben. Zwar deckeln prozentuale Spitzensteuersätze ab einer gewissen Einkommensgrenze den Anteil, nicht aber die letztendliche Höhe der Summe, die abgegeben werden muss.
Bundesregierung hebt Beitragsbemessungsgrenzen an: Wer ist betroffen?
Bei der Beitragsbemessungsgrenze ist das anders. Sie schützt Menschen – die sehr viel Geld verdienen – davor, über eine festgelegte Grenze hinaus, unbegrenzt viel für sozialversicherungspflichtige Beiträge zu zahlen. Nun plant die Bundesregierung diese Grenze im kommenden Jahr anzuheben und hat dafür einen Entwurf veröffentlicht. Einige Arbeitende bekommen deshalb weniger Geld im kommenden Jahr. Wer ist davon betroffen? Bereits im Frühjahr kündigte Karl Lauterbach eine Erhöhung der Krankenkassen-Beiträge an.
Ein Großteil der Bevölkerung muss sich gar nicht erst mit den Beitragsbemessungsgrenzen auseinandersetzen. Immerhin ist dafür ein hohes Einkommen nötig. Im laufenden Jahr liegt die Grenze für gesetzliche Krankenversicherungen beispielsweise bei einem Bruttoeinkommen von 5.550 Euro im Monat. Laut dem Branchenportal Wirtschaftswoche verdienen gerade einmal fünf Prozent aller Arbeitnehmenden in Deutschland mehr als 5.000 Euro brutto.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG)?
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, bis zu dem vom sozialversicherungspflichtigen Entgelt Beiträge für die verschiedenen Bereiche der Sozialversicherung berechnet und abgeführt werden. Es gibt jeweils unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Als Beispiel liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung für ein Jahr bei monatlich 4.425,00 EUR (bundesweit). Bei einem sozialversicherungspflichtigen Brutto von zum Beispiel 5.000 EUR werden nur von 4.425,00 EUR Beiträge zur Sozialversicherung berechnet.
(Quelle: Bundesverwaltungsamt)
Bemessungsgrenze für gesetzliche Krankenversicherung steigt ab 2024
Die Bundesregierung plant, die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung, additionally die Grenze, ab dem jemand in die personal Krankenkasse wechseln kann, von 5.550 Euro auf 5.775 Euro anzuheben. Die Beitragsbemessungsgrenze, additionally ab wann die Beiträge gedeckelt sind, soll von 4.987,50 Euro brutto im Monat auf 5.175 Euro angehoben werden.
Die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung soll laut Bundesregierung von 7.300 Euro im Monat im Westen und 7.100 Euro im Monat im Osten auf 7.550 Euro im Westen beziehungsweise 7.450 Euro im Osten angehoben werden. Die Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung hingegen sollen von 8.950 Euro (Westen) und 8.700 Euro (Osten) auf 9.300 und 9.200 Euro angehoben werden.
Entwurf für Bemessungs- und Pflichtgrenzen 2024
Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- u. Pflegeversicherung: 5.175 € (Ost und West)
Versicherungspflichtgrenze Kranken- u. Pflegeversicherung: 5.775 € (Ost und West)
Bezugsgröße in der Sozialversicherung: 3.535 € (West) 3.465 € (Ost)
Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Renten- und Arbeitslosenversicherung: 7.550 € (West) 7.450 € (Ost)
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung 9.300 € (West) 9.200 € (Ost)7
Vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr in der Rentenversicherung 45.358 € (Ost und West)
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Das vorläufige Durchschnittsentgelt professional Jahr in der Rentenversicherung, additionally wie viel deutsche Rentenversicherte im Jahr verdienen, soll von 43.142 Euro auf 45.358 € steigen. Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung würde von 3.395 Euro im Westen und 3.290 Euro im Osten auf 3.535 und 3.465 Euro steigen.